Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Erlebnis Reitstall Burgherr
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wichtiges

Liebe Eltern, bitte überprüfen Sie, dass Ihr Kind ausreichend versichert ist. Versicherung ist Sache der Eltern. Jede Haftung wird abgelehnt.
Das Tragen des 3-Punkt Reithelmes ist obligatorisch! Korrekte Reitausrüstung ab Hippolini 3 ist Pflicht: 3-Punkt Reithelm, Reithosen, Stiefeletten mit Absatz und Chaps oder Reitstiefel sowie Sicherheitsweste ab Niveau Hippolini 2B und Reiten im Gelände obligatorisch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jolanda und Samuel Burgherr übernehmen keine Haftung für Unfälle, welche Pferde, Reiter, Besitzer oder Drittpersonen treffen können.

Reit- und Bauernhofferien:

Bitte schliessen sie selber eine Reiseversicherung ab. Sollte ihr Kind die Anreise nicht antreten können, sind Sie trotzdem kostenpflichtig.
Es erfolgt keine Rückgabe des Geldes durch Krankheit, Unfall oder sonstigen Gründen. Bei Bauernhof- und Reitlager bitte unbedingt selber eine Annulationsversicherung (Reiserücktrittversicherung) abschliessen. Wir stellen Ihnen sonst bei nicht antreten der Ferien, die Reit-und Bauernhofferien in Rechnung, ausser Sie oder wir finden einen Ersatzteilnehmer. Sollten wir aus Epidemie oder Pandemiegründen die Ferien nicht durchführen können, können wir das bereits bezahlte Geld (Anzahlung) nicht zurück erstatten. Das Geld wird für die Umtriebe fällig.So garantieren wir den Erhalt des Hofes.
Bestimmungen unserer Reitschulversicherung: Es dürfen nur Kinder mit Sattel reiten die Schuhe, Bottinen oder Stiefeletten mit Absätze und Chaps (Reitgamaschen) oder Reitstiefel mit Ansätzen dabei haben. Ebenfalls wichtig ist ein 3-Punkt Reithelm (In der Landi Fr. 29.90). Wer keinen besitzt, dem stellen wir einen zur Verfügung. Velohelm ist nicht mehr erlaubt leider.

Reitschule:

Versicherung: Jeder Reitschüler braucht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung und eine Reiten fremder Pferde Versicherung, das ist ein Zusatz für “Schäden an gemieteten und entlehnten Pferden inkl. Ausrüstung“. Reitschüler welche an Turnieren teilnehmen, müssen zusätzlich den Turnierzusatz abschliessen. Bei einem Schadenfall tragen Sie die Kosten sonst selber. Wir empfehlen diese Versicherungen inkl. Sattel und Zaum abzuschliessen, da bei unsachgemässer Handhabung des Materials, oder beim entgleiten des Sattel beim Satteln, die Reitschüler für den Schaden aufkommen müssen. Wir übernehmen keine Haftung gegenüber Drittpersonen.

Die Reitkurse sind aufbauend und automatisch fortlaufend. Möchte man den Folgekurs nicht mehr belegen, so muss man das spätestens zwei Wochen vor Kursende per Mail schriftlich kündigen, sonst ist man für den Folgekurs kostenpflichtig.

Bei den Reitstunden wird bei längerem Ausfall, ab der 3. Lektion durch Krankheit oder Unfall nach Absprache und mit einem Arztzeugnis das Geld am Folgekurs gutgeschrieben.
Kein Nachholen von Reitstunden garantiert. Kurze Ausfälle (1-2 Lektionen) werden nicht gutgeschrieben.

Sollten wir aus Epidemie oder Pandemiegründen die Kurse nicht durchführen können, können wir das bereits bezahlte Kursgeld nicht zurück erstatten. Aber die ausgefallenen Wochen, der entstandene Schaden, wird je zur Hälfte von der Reitschule und den Reitschülern getragen. Beispiel: Bei 8 Wochen Ausfall gehen 4 Wochen zu Lasten der Reitschule und 4 Wochen zu Lasten der Reitschüler. Die Reitlektionen werden dem laufenden Kurs angehängt. Nur so garantieren wir das Überleben des Betriebes bei erneuter Schliessungen durch den Bundesrat. Das ist höhere Gewalt und nicht kalkulierbar für den Betrieb.

Reitschulferien:

Die Reitschulferien sind meistens mit den Schulferien, in der Regel orientieren wir uns nach den Kantonen Aargau und Luzern. Wir schliessen zwei Wochen im Frühling, im Sommer sechs Wochen, zwei Wochen im Herbst und eine über Weihnachten. Alle anderen Ferien machen wir nicht! Ihr findet die Daten im Jahresprogramm. Alle anderen Ferien, wie Sportferien machen wir nicht. Nicht besuchte Kurstage werden nicht zurück erstattet oder nachgeholt.

Zahlungsbedingungen und Kündigung:

Bei Bauernhof- und Reitferien ist gleich nach der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 100.- pro Teilnehmer fällig. Der Rest wird bar am Anreisetag bezahlt. Reitkurse oder andere Trainings sind am ersten Tag bar zu bezahlen. Die Reitkurse sind aufbauend, fortlaufend und sind verbindlich. Möchte man den automatisch fortlaufenden Reitkurs nicht mehr besuchen, so muss dieser spätestens zwei Wochen vor Kursende schriftlich per Mail an samuel.burgherr@bluewin.ch gekündigt werden.

Annulation:

Absagen, Abbruch oder Nichtantreten der Ferien oder Reitkurse:
Es erfolgt keine Rückgabe des Geldes durch Krankheit, Unfall oder sonstigen Gründen. Bei Bauernhof- und Reitlager bitte unbedingt selber eine Annulationsversicherung (Reiserücktrittversicherung) abschliessen. Wir stellen Ihnen sonst bei nicht antreten der Ferien, die Reit-und Bauernhofferien in Rechnung, ausser wir finden einen Ersatzteilnehmer. Die Anzahlung Fr. 100.- werden als Umtrieb zurück behalten und werden nicht mehr zurückerstattet. Sollten wir aus Epidemie oder Pandemiegründen die Ferien oder Reitkurse nicht durchführen können, können wir die Anzahlung nicht zurück erstatten. Es wird ebenfalls für Umtriebe zurück behalten.
So garantieren wir den Erhalt des Hofes.

Bei den Reitstunden wird bei längerem Ausfall, ab der 3. Lektion durch Krankheit oder Unfall nach Absprache und mit einem Arztzeugnis das Geld am Folgekurs gutgeschrieben. Kein Nachholen von Reitstunden garantiert. Kurze Ausfälle (1-2 Lektionen) werden nicht gutgeschrieben.